
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
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Geltungsbereich: Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge und sämtliche mit dieser vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
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Definition „Fotos“: „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium (Negative, Papierbilder, Fotobücher, Alben, digitale Bilder auf Datenträgern oder in Onlinegalerien, Videos etc.).
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Künstlerischer Gestaltungsspielraum: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen bezüglich des künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes oder der verwendeten Technik sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
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Bildauswahl & Archivierung: Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Eine dauerhafte Archivierung des Bildmaterials wird nicht garantiert, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Originaldateien (inkl. RAW-Aufnahmen) verbleiben bei der Fotografin; eine Herausgabe erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
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Fotoreportagen: Es kann nicht garantiert werden, dass bei Fotoreportagen (z.B. Hochzeiten) alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. Die Fotografin ist jedoch bemüht, dies nach bestem Wissen und Gewissen zu erreichen.
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Arbeitszeit & Pausen: Bei Reportagen sind bis zu 30 Minuten für Aufbau und Vorbereitung in der Arbeitszeit enthalten. Pausen werden vor Ort abgesprochen, verlängern jedoch nicht den gebuchten Zeitrahmen. Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ist der Fotografin eine angemessene Pause inklusive Verpflegung zu gewähren.
II. Urheberrecht, Nutzungsrechte & Eigenwerbung
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Urheberrecht: Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
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Private Nutzungsrechte: Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern ausschließlich Nutzungsrechte für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch. Das Recht zur Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
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Eigenwerbung: Die Fotografin darf die Fotos für ihre Eigenwerbung und für publizistische Zwecke (z.B. Website, Blog, Ausstellungen, Fachmagazine) ausschließlich nach expliziter Absprache und mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers verwenden.
III. Honorare & Zahlungsbedingungen
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Honorar: Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Fotografin. Das Honorar versteht sich für Endverbraucher inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
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Anzahlung: Bei Aufträgen wird eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Mit der Anzahlung bestätigt der Auftraggeber die verbindliche Auftragsvergabe.
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Fälligkeit des Restbetrags: Das vereinbarte Gesamthonorar ist spätestens 14 Tage nach dem Aufnahmetermin fällig, auch wenn die finale Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt. Der Auftraggeber stimmt dem Erhalt von Rechnungen per E-Mail zu.
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Zahlungsverzug: Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Ab Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Mahnspesen und die Kosten anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Fotos und Waren (Fotobuch, Datenträger etc.) Eigentum der Fotografin.
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Änderungswünsche & Verlängerung: Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Für spontane Verlängerungen der Aufnahmezeit auf Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Stunde berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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Stornierung durch den Auftraggeber: a) Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss wird die Anzahlung vollständig erstattet. b) Bei einer Stornierung nach dem 14. Tag nach Vertragsabschluss wird die geleistete Anzahlung (30 %) als Ausfallhonorar einbehalten. c) Tritt der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, sind 50 % des vereinbarten Gesamthonorars als Ausfallhonorar zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
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Rabatte: Rabatte sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
IV. Reise- und sonstige Kosten
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Reisekosten: Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den vereinbarten Umfang, werden Reisekosten (z.B. 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer) berechnet. Kosten für Bahn, Flug oder erforderliche Übernachtungen werden gegen Beleg in Rechnung gestellt.
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Nebenkosten: Sonstige Kosten wie Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Haftung & Höhere Gewalt
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Höhere Gewalt & Ausfall der Fotografin: Fälle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, schwere Krankheit) befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, eine bereits gezahlte Anzahlung vollständig erstatten und sich nach bestem Wissen um eine geeignete Ersatzfotografin bemühen. Ein Anspruch auf eine Ersatzfotografin besteht jedoch nicht. Weitere Ansprüche seitens des Auftraggebers bestehen nicht.
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Haftungsausschluss: Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht wurde. Dies gilt auch bei Beauftragung von Fremdlaboren oder Herstellern. Die Haftung für den Verlust von gespeicherten Daten ist ausgeschlossen.
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Garantieleistungen & Mängel: Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Materialhersteller. Bei Nachbestellungen oder Drucken können Farbdifferenzen auftreten; diese stellen keinen Mangel dar.
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Mängelrüge: Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich bei der Fotografin geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
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Liefertermine: Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt wurden. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI. Nebenpflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert, dass er bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung und Vervielfältigung besitzt. Er stellt die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
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Diese AGB gelten ab dem 16.06.2025. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.